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Gegen das Papierkartell! *Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei
Gegen
mehrere deutsche Papiergroßhändler hat das Oberlandesgericht Düsseldorf
aufgrund illegaler Preisabsprachen im November 2008 Bußgelder in Höhe
von 18,1 Millionen Euro verhängt. Hintergrund waren Preisabsprachen in
dem Zeitraum von 1995 bis 2000. Bereits im Jahre 2004 gab das
Bundeskartellamt seine Bußgeldentscheidung gegen das Kartell der
Papiergroßhändler in Höhe von 57,6 Millionen Euro wegen illegaler
Preisabsprachen im Lagergeschäft bekannt. Der BGH bestätigte die
Kartellbildung als rechtswidrig.
Mit dem Urteil des OLG Düsseldorf vom
21.10.2008 wurden die Bußgelder auf 18,1 Millionen Euro reduziert, mit
der Begründung auf langwierige nochmalige Beweisaufnahmen zu verzichten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die geschädigten Druckereien können nach
diesem für sie erfreulichen Urteil im Rahmen einer Schadensersatzklage
vor Zivilgerichten ihren entstandenen Schaden einfordern.
So genannte Sammelklagen gegen Kartelltäter sind seit Jahrzehnten in den
USA eine gängige Praxis. Die IGD e.V. bietet an, die
Schadensersatzansprüche von einzelnen geschädigten Druckereien zu
sammeln.
Durch die Bündelung von vielzähligen Einzelansprüchen ist die IGD e.V.
in der Lage, die Geltendmachung und Durch-setzung der
Schadensersatzansprüche effektiver gegenüber den Kartelltätern
(Papiergroßhändlern) zu gestalten.
Somit entfällt das unüberschaubare Kostenrisiko des Einzelklägers.
Gemeinsam sind wir stark! |